Jugendschutz am Schul-iPad

Auf dem iPad sind nach Vorgabe der IKT-Schulverordnung automatisch folgende Einschränkungen aktiv.

Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten können diese Einschränkungen durch die Schule aufgehoben werden. Bitte dazu dieses Formular ausfüllen und im Sekretariat abgeben.

Als Schule empfehlen wir, keine Einschränkungen aufzuheben, um einen sicheren und im Unterricht erfolgreichen Einsatz der Geräte sicherzustellen.

Weitere Einschränkungen, etwa zur Nutzungszeit, müssen Sie selbst über die Funktion „Bildschirmzeit“ vornehmen. Auf dieser Seite finden Sie dazu weitere Informationen.